Hydro-Engineering

Wasserrechtsverfahren für die Wasserversorgung der Stadt Delbrück

Stadt Delbrück

Die Stadt Delbrück betreibt südlich des Stadtteils Ostenland das gleichnamige Wasserwerk für die öffentliche Trinkwasserversorgung des gesamten Stadtgebietes. Die Entnahme erfolgt über neun Brunnen mit Tiefen um 25 m u. GOK aus den Lockersedimenten des Lippetals.

Für die Entnahme aus den Fassungen bestand ein Wasserrecht auf Grundlage einer wasserrechtlichen Bewilligung, die auf 30 Jahre befristet war. Da der Betreiber beabsichtigte, die Fassungen weiterhin zu nutzen, wurde eine Erneuerung des Wasserrechts in Form einer Bewilligung beantragt. Aufgrund der aktuellen Bedarfsentwicklung war in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der bewilligten Fördermengen um ca. 10% anzustreben.

Auf Forderung der zuständigen Bezirksregierung wurde zudem das Grundwassermodell für den Bereich des Trinkwasserschutzgebietes Ostenland aktualisiert. Dazu wurden Modellrechnungen im Ist-Zustand und bei vorgenannter erhöhter Entnahme durchgeführt sowie bisherige und zukünftige Grundwasserabsenkungen dargestellt.

Zusätzlich erfolgte eine Erweiterung der Grundwassermodellierung auf das Einzugsgebiet eines benachbarten Wasserwerks zur Bewertung möglicher Beeinflussungen durch die erhöhte Fördermenge.


Unsere Leistungen

Gutachterleistungen und Begleitung des Genehmigungsverfahrens sowie der form- und fristgerechten Zusammenstellung aller erforderlichen Antragsunterlagen, dabei:

  • Abstimmung mit der Behörde über den Umfang des Verfahrens und den Inhalt der einzureichenden Unterlagen
  • Bestandsaufnahme der Situation der Wassergewinnungsanlage unter besonderer Berücksichtigung der bisherigen Betriebserfahrungen (Aufzeichnungen der Entnahmemengen und Absenkungen, der Entwicklung des Rohwasserchemismus etc.)
  • Aktualisierung des bestehenden Grundwasserströmungsmodells
  • Bedarfsnachweis: Darstellung der Verbrauchs- und Bedarfsentwicklung unter Beachtung der Bezugs- und Abgabemengen
  • Darstellung und Bewertung der geohydrologischen Verhältnisse unter Beachtung des Grundwasserdargebotes
  • Bewertung möglicher Auswirkungen der Entnahme auf Dritte und die Umwelt, UVP-Vorprüfung
  • Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Erläuterungsbericht, Formulierung des formalen Antrags

Hydro-Engineering

Wasserrechtsverfahren für die Wasserversorgung der Stadt Delbrück

Stadt Delbrück

Die Stadt Delbrück betreibt südlich des Stadtteils Ostenland das gleichnamige Wasserwerk für die öffentliche Trinkwasserversorgung des gesamten Stadtgebietes. Die Entnahme erfolgt über neun Brunnen mit Tiefen um 25 m u. GOK aus den Lockersedimenten des Lippetals.

Für die Entnahme aus den Fassungen bestand ein Wasserrecht auf Grundlage einer wasserrechtlichen Bewilligung, die auf 30 Jahre befristet war. Da der Betreiber beabsichtigte, die Fassungen weiterhin zu nutzen, wurde eine Erneuerung des Wasserrechts in Form einer Bewilligung beantragt. Aufgrund der aktuellen Bedarfsentwicklung war in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der bewilligten Fördermengen um ca. 10% anzustreben.

Auf Forderung der zuständigen Bezirksregierung wurde zudem das Grundwassermodell für den Bereich des Trinkwasserschutzgebietes Ostenland aktualisiert. Dazu wurden Modellrechnungen im Ist-Zustand und bei vorgenannter erhöhter Entnahme durchgeführt sowie bisherige und zukünftige Grundwasserabsenkungen dargestellt.

Zusätzlich erfolgte eine Erweiterung der Grundwassermodellierung auf das Einzugsgebiet eines benachbarten Wasserwerks zur Bewertung möglicher Beeinflussungen durch die erhöhte Fördermenge.


Unsere Leistungen

Gutachterleistungen und Begleitung des Genehmigungsverfahrens sowie der form- und fristgerechten Zusammenstellung aller erforderlichen Antragsunterlagen, dabei:

  • Abstimmung mit der Behörde über den Umfang des Verfahrens und den Inhalt der einzureichenden Unterlagen
  • Bestandsaufnahme der Situation der Wassergewinnungsanlage unter besonderer Berücksichtigung der bisherigen Betriebserfahrungen (Aufzeichnungen der Entnahmemengen und Absenkungen, der Entwicklung des Rohwasserchemismus etc.)
  • Aktualisierung des bestehenden Grundwasserströmungsmodells
  • Bedarfsnachweis: Darstellung der Verbrauchs- und Bedarfsentwicklung unter Beachtung der Bezugs- und Abgabemengen
  • Darstellung und Bewertung der geohydrologischen Verhältnisse unter Beachtung des Grundwasserdargebotes
  • Bewertung möglicher Auswirkungen der Entnahme auf Dritte und die Umwelt, UVP-Vorprüfung
  • Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Erläuterungsbericht, Formulierung des formalen Antrags